" Stadionverbote "

Stadionverbote

Stadionverbote sind mit die einschneidensten Maßnahmen, die einen aktiven Fan treffen können. Es ist deshalb besonders wichtig, sich mit den Voraussetzungen für die Verhängung eines Stadionverbots vertraut zu machen und wie man sich im Fall eines drohenden Stadionverbots verhalten sollte.

Anfang der 90er-Jahre wurde das Nationale Konzept für Sport und Sicherheit von diversen politischen Organen sowie Sportverbänden verfasst. "Sportinteressierte Zuschauer sollen auch in Zukunft das Gefühl haben, Sportveranstaltungen sicher und ohne Beeinträchtigung in friedlich-sportlicher Atmosphäre verfolgen zu können.", lautet ein Auszug aus diesem Konzept. Auf dieser Grundlage wurden unter anderem die bundesweiten Stadionverbote entwickelt, um die erwünschte "friedlich-sportliche" Atmosphäre zu erzeugen.

Einzelheiten über Stadionverbote, z. B. wer eines erhält oder wie lange dieses Stadionverbot bestand hat, ist in der "Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten (PDF)" des DFB nachzulesen. Dort wird das Stadionverbot bspw. als Präventivmaßnahme (§1 (2)) dargestellt. Der aufmerksame Leser wird allerdings feststellen, dass auch sicherheitsbeeinträchtigendes Verhalten in der Vergangenheit (§4 (1)) zu einem Stadionverbot führt. Da bei den Entscheidungsträgern noch keine Hellseher sitzen, ist es ja nur logisch, das Stadionverbot als Strafe zu verhängen. Dann kann man sicher allerdings das Wörtchen "Präventivmaßnahme" auch sparen. In der Theorie sieht die Richtlinie eine Dauer eines Stadionverbotes zwischen einer Woche bis maximal drei Jahren vor. In der Praxis hingegen ist davon nur wenig zu spüren, so sind Stadionverbote mit der Maximaldauer von drei Jahren keine Seltenheit.

Was tun bei drohendem Stadionverbot?

Fälschlicherweise denken viele immer noch, dass die Polizei Stadionverbote aussprechen kann. Das ist falsch. Ein Stadionverbot kann nur vom jeweiligen Verein, bei dem der Vorfall passiert ist, ausgestellt werden. Die Polizei kann Stadionverbote zwar vorschlagen, die Entscheidung liegt allerdings allein beim Verein. Deshalb ist von einer Aussage bei der Polizei unbedingt abzuraten! Stattdessen solltet ihr euch mit Personen in Verbindung setzen, die mit der Praxis der Stadionverbote vertraut sind. Bitte denkt daran, dass nicht jeder Rechtsanwalt sich damit auskennt. Es ist deshalb wichtig, sich an einen Anwalt zu wenden, der damit Erfahrung hat.

Was tun, wenn gegen dich bereits ein Stadionverbot besteht?

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein bestehendes Stadionverbot nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer auf Bewährung auszusetzen. Ob dies möglich ist, hängt davon ab, was der Anlass für die Verhängung eines Stadionverbots war, ob du in der Zwischenzeit noch mal "negativ" aufgefallen bist oder ob es irgendwelche "positiven" Entwicklungen gegeben hast. Solltest du der Meinung sein, in deinem Fall könnte eine Aussetzung des Stadionverbots in Betracht kommen, bespreche dich bitte mit erfahrenen Personen, die dir helfen können, einen entsprechenden Antrag an den Verein zu formulieren, der das Stadionverbot verhängt hat.

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