Polizeiliche Datenbanken
Polizeiliche Datenbanken

Solltest du im Zusammenhang mit Fußballspielen schon einmal Kontakt mit der Polizei gehabt haben, so besteht die Möglichkeit, dass Daten über dich in einer polizeilichen Datenbank gespeichert sind. Eine solche Speicherung kann dazu führen, dass gegen dich Meldeauflagen verhängt werden, du Probleme bei einer ganz normalen Routinekontrolle oder bei der Fahrt in den Urlaub bekommst, die Polizei bei dir einen Hausbesuch zur Durchführung einer "Gefährdenansprache" durchführt usw. Aufgrund dessen wollen wir dich im Folgenden über die Datei "Gewalttäter Sport" und weitere polizeiliche Auskunftssysteme informieren.

Interessante Infos zum Sumpf der polizeilichen Datenbanken mit vielen Formularen für Auskunftsersuchen:http://datenschmutz.de/moin/action/show/FrontPage?action=show&redirect=StartSeite

Infos zur Datei "Gewalttäter Sport" (GS)

Eingeführt zur zentralen Erfassung von Gewalttätern im Zusammenhang mit Sportereignissen, entwickelte sich die Datei "Gewalttäter Sport" (GS) zu einer Schikanenmaßnahme gegen Fußballfans. Die Formulierung für die Aufnahme in die GS-Datei ist teilweise sehr vage: "Dort werden Personen gespeichert (…), wenn zu befürchten ist, dass die betroffenen Personen sich in Zukunft an anlassbezogenen Straftaten beteiligen werden." Damit sind Willkürmaßnahmen gegen Fans Tür und Tor geöffnet. Die Behörden sind nicht verpflichtet einer betroffenen Person die Aufnahme in diese Datei mitzuteilen. Somit besteht auch keine Möglichkeit, gegen die Aufnahme in die GS-Datei Protest einzulegen. Eine Feststellung der Personalien kann ausreichen, um in die GS-Datei zu gelangen, wenn beispielsweise ein Zug voller Fans kontrolliert wird, wenn man am Stadion zufällig in der Nähe einer polizeibekannten Person steht oder wenn man aufgrund seiner Ankleidung in einer Zwangseskorte zum Stadion geführt wird. Stadionverbotsinhaber stehen in der Regel auch in der GS-Datei. Wenn das Stadionverbot aufgehoben wird, weil das Ermittlungsverfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, bedeutet dies nicht, dass automatisch auch der Eintrag in der Datei Gewalttäter Sport gelöscht wird.

Weitere Infos:
Kommentar des law blogs zur Rechtsverordnung des Bundeskanzleramtes im Frühjahr 2010

Was kann ich tun?

Es empfiehlt sich, regelmäßig Auskunft zu beantragen, was über dich in der Datei Gewalttäter Sport gespeichert ist, um hässliche Überraschungen z.B. vor dem nächsten Auslandsspiel oder der Reise in den Urlaub zu vermeiden.

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist verpflichtet, auf die Anfrage von Einzelpersonen hin Auskunft zu geben, ob sie in der Datei stehen oder nicht. Deshalb sollte sich JEDER darüber informieren (Download Auskunftsantrag). Dem Auskunftsantrag sollte eine beglaubigte Kopie des Personalausweises beigelegt werden.

Sollte jemand zu Unrecht in der Datei gespeichert sein und eine Löschung beantragen wollen, kann man sich an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes wenden oder per Anwalt dagegen vorgehen. Mehrere Gerichtsverfahren gegen Ausreiseverbote sind bereits zugunsten von Fußballfans ausgegangen.

Infos zu den Dateien POLAS BW und INPOL

Allerdings gibt es nicht nur die Datei GS. Es ist davon auszugehen, dass Du im Falle früherer Ermittlungen in Dateien wie der POLAS BW oder INPOL gespeichert bist. Und das selbst dann, wenn das entsprechende Verfahren gegen dich eingestellt wurde. POLAS BW ist das Polizeiliche Auskunftssystem Baden-Württemberg. Dieses sehen normale Streifenpolizisten, zum Beispiel bei einer Ausweiskontrolle oder auch der Zoll beim Grenzübertritt. Um sich vor unliebsamen Überraschungen im Alltag oder bei einer Urlaubsreise an der Grenze zu schützen, ist zu empfehlen, eine Auskunft über die Speicherung einzuholen. Eine Auskunft über deine Daten kann nur die Stelle geben, die diese auch gespeichert hat. Fordere nach § 21 LDSG Auskunft über die über dich gespeicherten Daten (Download Auskunftsantrag). Vergiss nicht, die Briefe immer per Einschreiben abzuschicken und eine beglaubigte Kopie deines Personalausweises beizufügen.

Eine Speicherung ist - wenn die Ermittlungen eingestellt wurden - nur dann zulässig, wenn begründete Wiederholungsgefahr besteht. Sollten Daten also zu Unrecht gespeichert sein, so kannst du nach §23 LSDG die Löschung dieser beantragen.

Interessantes:
Beispiel aus Hessen, was sich aus dieser Sammelwut heraus entwickeln kann: http://de.indymedia.org/2006/02/140159.shtmlDateien der szenekundigen Beamten (sog. SKB-Datenbank)

In Baden-Württemberg gibt es noch spezielle Datenbanken der szenekundigen Beamten. Diese sind dezentral bei den SKB-Dienststellen angesiedelt. Es handelt sich hierbei quasi um einen "elektronischen Karteikasten", in dem die szenekundigen Beamten Erkenntnisse über einzelne Fans sammeln. Auskünfte aus dieser Datei erteilt allerdings nicht die speichernde Dienststelle selbst, sondern das Landeskriminalamt (< a href="http://www.cc97.de/dateien/SKB-Datenbank-und-POLAS_Auskunftsantrag.rtf">Download Auskunftsantrag). Dem Auskunftsantrag sollte eine beglaubigte Kopie des Personalausweises beigefügt werden.

Nähere Infos hierzu:
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2009/tb-2.htm#t2_1_2_1

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